
Die E-Mail klingt dringend: „Ihre Praxis-Website verstößt gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.“ Darunter ein Angebot für ein Prüf-Tool oder ein Plug-in, das das Problem angeblich auf Knopfdruck löst. Solche Nachrichten haben seit Sommer 2025 viele Praxen erreicht. Die meisten übertreiben, ganz aus der Luft gegriffen sind sie aber nicht.
Was das BFSG regelt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Für Websites ist vor allem eine Gruppe wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, über die Verbraucherinnen und Verbraucher online einen Vertrag abschließen oder eine Leistung buchen.
Barrierefrei heißt dabei zum Beispiel: Texte lassen sich vergrößern, ohne dass etwas abgeschnitten wird. Alle Funktionen sind auch ohne Maus per Tastatur bedienbar. Bilder haben Textalternativen, die ein Screenreader vorlesen kann. Und Schrift hebt sich deutlich genug vom Hintergrund ab. Als technischer Maßstab gelten in der Praxis die Kriterien der WCAG 2.1 in der Stufe AA, die in der europäischen Norm EN 301 549 aufgegriffen werden.
Ist meine Praxis betroffen?
Ob eine Praxis-Website unter das BFSG fällt, hängt von drei Fragen ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat die Lage für Praxen so eingeordnet:
1. Gibt es auf der Website etwas zu buchen? Eine reine Informationsseite mit Sprechzeiten, Leistungen, Team und Anfahrt fällt nach Einschätzung der KVWL wahrscheinlich nicht unter das Gesetz. Anders sieht es aus, sobald Patientinnen und Patienten über die Website selbst etwas tun können, vor allem eine Online-Terminbuchung oder eine Videosprechstunde nutzen.
2. Ist Ihre Praxis ein Kleinstunternehmen? Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von der Pflicht aus. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Viele Einzelpraxen und kleine Berufsausübungsgemeinschaften liegen darunter. Gemeinschaftspraxen mit großem Team und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollten genau nachzählen. Wie Teilzeitkräfte zu berücksichtigen sind, sollten Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung oder einer Rechtsanwältin klären.
3. Ist die Buchung verlinkt oder eingebunden? Führt ein Button auf die Seite eines externen Anbieters, etwa Doctolib, ist in erster Linie dieser Anbieter für die Barrierefreiheit seiner Buchungsstrecke verantwortlich. Ist das Buchungstool dagegen direkt in Ihre Website eingebettet, kann die Praxis selbst als Anbieterin gelten. Hier empfiehlt die KVWL, die Verantwortung vertraglich mit dem Anbieter zu regeln.
Kurz gesagt
Eine Einzelpraxis mit reiner Informationsseite ist sehr wahrscheinlich nicht verpflichtet. Je größer die Praxis und je mehr Sie online anbieten, desto genauer sollten Sie hinschauen. Die Rechtslage zur Online-Terminbuchung ist nicht abschließend geklärt.
Was passiert bei Verstößen?
Für die Kontrolle ist eine gemeinsame Behörde der Bundesländer zuständig, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Sie arbeitet seit Herbst 2025 und nimmt über ein Online-Portal auch Beschwerden von Betroffenen entgegen. Sie kann Mängel beanstanden, Fristen setzen und in schweren Fällen Bußgelder verhängen. Das Gesetz sieht dafür je nach Verstoß bis zu 10.000 oder bis zu 100.000 Euro vor.
Die Bußgeldhöhe ist aber nicht der wichtigste Grund, sich mit dem Thema zu befassen. Ein großer Teil Ihrer Patientinnen und Patienten ist älter, sieht schlechter oder hat Mühe mit kleinen Bedienelementen. Wer an Ihrer Terminbuchung scheitert, ruft an oder sucht sich eine andere Praxis. Mehr dazu, warum Barrierefreiheit vor allem Patientenservice ist, lesen Sie demnächst hier im Ratgeber.
Was Sie jetzt tun sollten
- Online-Angebote auflisten: Welche Funktionen auf Ihrer Website gehen über reine Information hinaus? Terminbuchung, Videosprechstunde, Rezeptbestellung, Online-Formulare?
- Praxisgröße prüfen: Liegen Sie unter 10 Beschäftigten und 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme? Halten Sie das Ergebnis kurz schriftlich fest.
- Einbindung klären: Ist Ihr Buchungstool verlinkt oder eingebettet? Fragen Sie Ihren Anbieter nach einer Erklärung zur Barrierefreiheit seiner Buchungsstrecke.
- Website selbst testen: Mit unserem 10-Minuten-Selbsttest sehen Sie schnell, wo Ihre Seite steht.
- Keine Schnelllösungen kaufen: Widgets und Overlay-Plug-ins, die Barrierefreiheit per Knopfdruck versprechen, beheben die Ursachen nicht. Barrierefreiheit muss im Aufbau der Website stecken.
- Im Zweifel beraten lassen: Kostenlose Erstberatung bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, rechtliche Fragen klären Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht.
Auch wenn Ihre Praxis rechtlich nicht verpflichtet ist: Eine barrierefreie Website schadet nie. Sie ist für alle leichter zu bedienen, lädt meist schneller und wird von Suchmaschinen besser verstanden. Und wächst Ihre Praxis über die Kleinstunternehmen-Grenze hinaus, sind Sie bereits vorbereitet.
So löst PraxisSite das
Barrierefreiheit ist bei PraxisSite in jedem Paket enthalten, nicht als Zusatzmodul. Die Grundlagen bauen wir von Anfang an in Aufbau und Design ein:
- gut lesbare Kontraste zwischen Schrift und Hintergrund,
- eine klare Gliederung mit sauberer Überschriften-Struktur,
- Bedienbarkeit per Tastatur, einschließlich Menü und Kontaktformular,
- Alternativtexte für Bilder, die Screenreader vorlesen.
Binden wir eine Online-Terminbuchung ein, etwa über Doctolib, TerMed oder Medical Office, besprechen wir mit Ihnen, ob sie verlinkt oder eingebettet wird, und was das für die Verantwortung bedeutet. Alle Pakete und Preise finden Sie in der Preisübersicht.
Wie barrierefrei ist Ihre Website heute?
Sie möchten wissen, ob Ihre aktuelle Praxis-Website die Grundanforderungen erfüllt? Wir sehen sie uns kostenlos an und sagen Ihnen, wo die größten Hürden liegen. Jetzt Website-Check anfragen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 24. Oktober 2026. Quellen: KV Westfalen-Lippe, BFSG im Wortlaut, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, MLBF.